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3. Auswahlkriterien

Für die Rubrik "Hauptverwaltungen und Verwaltungen des NKWD-MWD" wurden folgende einfache Auswahlkriterien getroffen:

  • Die Zentralbehörde (oder Verwaltung) musste dem NKWD-MWD direkt unterstellt sein.

  • Für einen gewissen Zeitraum musste der Zentralbehörde / Verwaltung wenigstens eine Verwaltung eines Besserungsarbeitslagers oder Sonderlagers unterstellt sein. Dies gilt auch, wenn die Arbeiten größtenteils oder zeitweise auch vollständig von anderen "Arbeitskräftekontingenten", und nicht von Häftlingen, erledigt wurden.

So wurde z.B. der Eintrag "NKWD-Hauptverwaltung für Flugplatzbau" aufgenommen, dessen Bezeichnung nicht einmal das Wort "Lager" nicht enthält, da von 1943-1946 dieser Zentralbehörde das KASPISCHE ITL direkt unterstellt war. Im Gegensatz dazu fehlen jene Zentralbehörden, die Häftlingsarbeit – unabhängig vom Arbeitsaufwand – nur auf Vertragsbasis einsetzten.

Die wichtigsten Kriterien bei der Auswahl der Objekte im Abschnitt "Verwaltungen mit zentralbehördlichen Kompetenzen" sind:

  • Das Objekt hatte den Verwaltungsstatus einer Zentralbehörde des NKWD-MWD.

  • Dem Objekt waren mindestens zwei Verwaltungen von Besserungsarbeitslagern unterstellt.

Der Begriff "Verwaltung mit zentralbehördlichen Kompetenzen" taucht erst Anfang der 1950er Jahre mit Gründung der Organisationen BaschSpezNefteStroi und TatSpezNefteStroi auf. Ungeachtet der fehlenden offiziellen Bezeichnung in den dreißiger und vierziger Jahren weisen alle in diesem Abschnitt vorgestellten Einträge Parallelen sowohl in Funktion als auch Verwaltungsstatus auf.

Es sei an dieser Stelle vermerkt, dass die Verfasser bei den Einträgen in diesem Abschnitt von den formalen Kriterien abgewichen sind. Hier hätten noch zwei Einträge gefehlt: "Verwaltung des Baus 505", da innerhalb eines Jahres dieser Verwaltung zwei Besserungsarbeitslager unterstellt waren (siehe BAU 505 UND ITL DER HAUPTVERWALTUNG DER LAGER FÜR EISENBAHNBAU oder SÜDLICHES ITL BEIM BAU 505 DER HAUPTVERWALTUNG DER LAGER FÜR EISENBAHNBAU) und "Verwaltung des Baus 565", der 1952-1953 mehr als zehn Besserungsarbeitslager unterstellt waren. Aber diese Einträge wären fast vollständige Dubletten der im Abschnitt "Lagerverwaltungen und Lagerabteilungen unter Zentralverwaltung" enthaltenen Einträge gewesen (siehe BAU 505 UND ITL DER HAUPTVERWALTUNG DER LAGER FÜR EISENBAHNBAU und BAU 565 UND ITL).

Die größten Schwierigkeiten gab es bei der Auswahl der Objekte für den Abschnitt "Lagerverwaltungen und Lagerabteilungen unter Zentralverwaltung". Da in den Quellen die Terminologie nicht formalisiert ist, kann dies in Einzelfällen zu Mehrfachdeutungen führen. Sogar in den Befehlen von NKWD-MWD, welche die am stärksten terminologisch formalisierten Dokumente darstellen, wird der Begriff "Lager" sowohl als Synonym für "Besserungsarbeitslager", "Verwaltung eines Besserungsarbeitslagers" als auch für Wortgruppen wie "Einzellagerpunkt", "Lagerpunkt" oder "Lagerabteilung" verwendet. D.h. damit wurden auch jene Orte bezeichnet, die der unmittelbaren Verwahrung von Gefangenen dienten.

Eine weitere Schwierigkeit bei der Deutung der Dokumente ist auch im besonderen Aufbau der Produktions- und Lagersektoren des NKWD-MWD begründet. Sie waren gleichartig aufgebaut: im Produktionssektor gab es für gewöhnlich die Produktionsverwaltung, die Produktionsabteilung und den Produktionsabschnitt. Der Lagersektor bestand ebenso in der Regel aus Lagerverwaltung (ITL, Sonderlager, einzelne Kranken- oder Invalidenlager), Lagerabteilung und Lagerpunkt, bzw. Einzellagerpunkt. Offiziell waren diese beiden Sektoren voneinander unabhängig. Im einfachsten Fall wurden die Arbeiten der Produktionsverwaltung von der Lagerverwaltung erledigt. Der typische Befehl hierfür lautete: "Einrichtung einer [Name] (Produktions-)verwaltung und der entsprechenden Verwaltung des [Name]-ITL". Während des Kriegs und auch später wurde es üblich eine einheitliche Verwaltung zu schaffen. Die hierfür typische Formulierung lautete: "Einrichtung der Verwaltung für den Bau [Name] und ITL". Häufig musste man jedoch für die Arbeit der Produktionsverwaltung eine Lagereinrichtung niederen Ranges schaffen, bzw. bereits vorhandene dafür verwenden. Das waren in der Regel Lagerabteilungen oder Lagerpunkte, falls Häftlinge nur zu Hilfsarbeiten eingesetzt wurden. Berücksichtigt man die Mehrdeutigkeit des Begriffs "Lager", dann lassen Formulierungen in der Art "Einrichtung einer Verwaltung für den Bau [Name] und eines Lagers", oder in anderen Fällen einfach nur "Einrichtung der Verwaltung [Name]", die Frage nach einer tatsächlich existenten Lagerverwaltung oder Lagerabteilung unter Zentralverwaltung unbeantwortet.

In diesen Fällen galten folgende Auswahlkriterien:

  • Erwähnung des Objekts im Befehl mit Angaben zum Standort der Besserungsarbeitslager

  • Wenigstens einmalige Anführung des Objekts als Besserungsarbeitslager in den Originalunterlagen

  • Erwähnung des Objekts in den Berichten der Erfassungs- und Verteilungsabteilung (URO) der Hauptverwaltung der Lager (GULAG)

  • Fehlende Erfassung des Objekts in den Listen der Lagerabteilungen und Einzellagerpunkten der Verwaltung der Besserungsarbeitslager und -kolonien (UITLK) und der Abteilung für Besserungsarbeitskolonien (OITK)

  • Anführung des Objekts in den Verteilerlisten des NKWD-MWD als Zusatzargument.

Die unter WOHNUNGSBAU KEMEROWO UND ITL und BAU 791 UND ITL aufgeführten Lagereinträge geben ein anschauliches Bild von den erwähnten Schwierigkeiten.

Besonderer Erwähnung bedürfen jene Fälle, in denen es trotz eindeutigen Befehls über die Einrichtung eines Besserungsarbeitslagers diese aus verschiedenen Gründen ausblieb. Diese Objekte sind hier aufgeführt, und Erklärungen, die, unter gewissen Einschränkungen, darlegen, warum das Besserungsarbeitslager nicht gegründet wurde, werden als Fußnoten angeführt (siehe z.B. ITL "BSch", ITL UND BAU DES BEWÄSSERUNGSSYSTEMS AM OBEREN SAMGORI-FLUSS, BAU 514 UND ITL, BAU 791 UND ITL).

Umbenennungen und Umstrukturierungen der Lager sind auf unterschiedliche Weise beschrieben. Genaueres dazu in den Abschnitten 4.1-4.3.

Die offizielle Umbenennung ist gleichbedeutend mit der Schließung eines Objekts unter dem alten Namen und der gleichzeitigen Eröffnung unter neuem Namen. Als Nachweis dienen entweder Weisungen, mit Formulierungen in der Art "Umbenennung des [Name]-ITL" bzw. "[Name]-ITL wird in Zukunft [Name] genannt", oder, wenn entsprechende Dokumente fehlen, die häufige Erwähnung in anderen Quellen, wie z.B. den Berichten der Erfassungs- und Verteilungsabteilunge, den Postverteilerlisten, wo in die ausgedruckten Formblätter von Hand die entsprechenden Berichtigungen eingetragen wurden. In diesen Fällen gibt es zwei Lagereinträge: einen unter der alten und einen unter der neuen Bezeichnung (siehe z.B. WOLGA-ITL DES MWD und ITL DES WOLGOSTROI, BAU 880 UND ITL, BAU 505 UND ITL DER HAUPTVERWALTUNG DER LAGER FÜR INDUSTRIEBAU, BAU 585 UND ITL und BELOGORSKI-ITL).

Anders als bei den Umbenennungen werden Umstrukturierungen, bei denen die zentrale Zuordnung und die Bezeichnung erhalten blieben, aber sich z.B. der Status des Objekts änderte (z.B. Umwandlung eines Besserungsarbeitslagers in eine Lagerabteilung unter Zentralverwaltung, siehe 4.2), in einem Lagereintrag erfasst. Die entsprechenden Angaben kann man unter "Umstrukturierung" oder "Zusätzliche Angaben" finden (siehe z.B. ANGARA-ITL, DUBOGORSKOJE-LAGERABTEILUNG). Anzumerken ist, dass die Statusveränderung eines Objekts in der Regel auch eine "terminologische" Änderung in der Bezeichnung zur Folge hatte (z.B. Umbenennung von Belogorsk-ITL in Belogorsk-Lagerabteilung). Diese Veränderungen werden nicht als Umbenennung angesehen (siehe z.B. DUBOGORSKOJE-LAGERABTEILUNG).