ca. 1934 | Kollektivprozess "Akte RNP" – Russische Nationalpartei.
Vollständiges Schuldanerkenntnis.
Verurteilung nach Artikel 58-7, 8 und 11 (Mitglied einer konterrevolutionären trotzkistischen Vereinigung, "schädigendes Verhalten") zu drei Jahren Verbannung (nach anderen Quellen Todesstrafe).
Umwandlung des Urteils in zehn Jahre Lagerhaft. |