W. A. Belikow zur Zeit der Lagerhaft. Im Hintergrund das Gebäude, in dem die Schwellen zugeschnitten wurden.
Inschrift auf der Rückseite: "ab 1955 war es allen nach Art. 58 Verurteilten gestattet, außerhalb der Lagerzone zu leben".
WjatLag, Unterabteilung Berjosowka, 17. Hauptlagerpunkt, 01.04.1956 (Quelle: Archiv NIPZ "Memorial"). |