Mitteilung des Obersten Gerichtshofes der Weißrussischen SSR über die Rehabilitierung zur Verurteilung nach Artikel 19 und 84 des StGB der RSFSR (wahrscheinlich wurde die Verurteilung nach 58-1a in die o.g. Artikel umgewandelt) und über die Ablehnung des Rehabilitierungsantrags zur Verurteilung nach Artikel 182, Abschnitt 1. |
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