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Boris Konstantinowitsch Malinow |
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"Im Ergebnis ungesetzlicher Handlungen und Untersuchungsmethoden, grausamer Prügel und unerträglicher Beschimpfungen, die im Laufe der Verhöre während der Untersuchung vorgenommen wurden, erkrankte ich und war bereit, nicht nur die Beschuldigung nach Artikel 19-58b, sondern auch jede andere Beschuldigung, die man mir vorgelegt hätte, zu unterschreiben. Dabei hatte ich nur einen Gedanken: dass ich morgen, ohne eine Erholung tagsüber, wieder angelehnt an den heißen Kachelofen sitzen müsste, das blendende Licht der Lampe auf mich gerichtet und in Erwartung erneuter Prügel."
B. K. Malinow in einem Antrag an den Generalstaatsanwalt der UdSSR, 29.12.1990.
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1926 | In Kirow (heute: Wjatka) geboren.
Vor der Verhaftung Soldat der Roten Armee in der SBZ. | 23.11.1948 | Verhaftung wegen unerlaubten Entfernens (wird später als Desertion ausgelegt). | November 1948 - Januar 1949 | Untersuchungsverfahren in Potsdam oder Magdeburg durch die SMERSch. Legt unter Folter ein Geständnis zum "Vaterlandsverrat" ab. | 14.01.1949 | Verurteilung durch das Militärtribunal des Truppenteils 92401 nach Artikel 58-1b zu 25 Jahren Lagerhaft und fünf Jahren Entzug der Bürgerrechte. | Januar 1949 - Januar 1953 | Haftverbüßung zunächst in Sachsenhausen (SBZ/DDR) und später im Angara-ITL. Wird zu allgemeinen Arbeiten eingesetzt. | 13.01.1953 | Verhaftung im Lager. | Januar 1953 - Juni 1954 | Lagerinternes Untersuchungsverfahren, Malinow wird in dieser Zeit im Isolator gefangen gehalten. Wird der Herstellung und Verbreitung antisowjetischer Gedichte, der Durchführung antisowjetischer Propaganda sowie der Verleumdung des Lebens in der Sowjetunion und von Partei- und Regierungsmitgliedern beschuldigt. Nach dem Ende des Untersuchungsverfahrens bleibt er bis zur Urteilsverkündung weitere drei Monate im Isolator. | 1954 - 1956 | Haftverbüßung zunächst im Politisolator von Nowotscherkassk, später im Nyrob-ITL. Wird zu allgemeinen Arbeiten eingesetzt. | 11.06.1954 | Verurteilung durch das Irkutsker Gebietsgericht nach Artikel 58-10, Absatz 1 zu weiteren 10 Jahren Lagerhaft. | 28.05.1956 | Entlassung aus dem Lager, Aufhebung des ursprünglichen Urteils durch die Kommission des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, die ihm nunmehr einen "milderen" Paragraphen (Art. 193-7) zur Last legt, für den die Haftzeit fünf Jahre betragen hätte. | Anfang 1990er Jahre | Arbeitet als Kontrolleur in der Nähe von Moskau. | 29.03.1990 | Wiederaufnahme des Verfahrens von 1948/49. Die Strafe gilt durch das abgemilderte Urteil als abgegolten. Eine Rehabilitierung erfolgt nicht. | 27.02.1991 | Rehabilitierung zur Strafsache aus dem Jahr 1954. | |
Lagerhaft in | ANGARA-ITL, NYROB-ITL |
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