Verurteilung durch das Militärtribunal des Moskauer Wehrkreises nach Artikel 58/6 (angebliche Spionage für 14 Länder) und Artikel 58/2 (Verleumdung) zu 10 Jahren Lagerhaft in einem so genannten Besserungsarbeitslager (ITL). Sein Sohn, Sigurd Genrichowitsch Ljudwig figuriert im selben Prozess als Mitangeklagter.
1939 – 1942
Haftverbüßung im Gebiet Jaroslawl. Einsatz als Bauleiter.
1942 – 1954
Strafverbüßung in Kasachstan.
August 1954
Entlassung aus der Haft.
09.06.1956
Vollständige Rehabilitierung in allen Anklagepunkten.