Kurzinfo | Diese Zentralbehörde wurde am 26. Februar 1941 auf Befehl Nr. 00212 des NKWD gegründet. Ihre Aufgabe bestand in der Leitung der Bergbau- und Metallurgie-Betriebe sowie jener ITL des NKWD der UdSSR, die hierfür Arbeitskräfte bereitstellten. Sie ging aus der bis zum 19. August 1940 bestehenden Verwaltung der Metallurgiebetriebe (UGMP) des GULAG hervor (Befehl Nr. 001019 des NKWD). Anfangs gehörten dieser Zentralbehörde drei ITL: das MONTSCHEGORSKER ITL, das NORILSKER ITL und das DSCHESKASGAN-ITL mit einer Gesamtzahl von 47.438 Häftlingen, die vor allem in Kupfer-Nickel-Betrieben zum Einsatz kamen. Zum 1. Juni 1941 wurden der GULGMP weitere drei ITL übergeben: das DSCHIDA-ITL, das UMALTA-ITL und das TYRNY-AUS-ITL, die auf die Förderung und Produktion von Molybdän- und Wolframkonzentraten spezialisierte waren. Die Gesamtzahl der Häftlinge in den Lagern dieser Zentralbehörde stieg auf 55.107 Personen an (GARF. F. 9414. Op. 1d. D. 331. L. 45, 46).
Nach Kriegsausbruch und "angesichts der rückläufigen Bauvorhaben" erfolgte auf Befehl Nr. 00855 des NKWD vom 2 Juli 1941 ein Zusammenschluss der GULGMP mit der Verwaltung für Brennstoffindustrie des NKWD (UTP), der Verwaltung der Lager für den Bau von Eisenhüttenbetrieben (ULSPTschM oder UTschM), der Dalstroi-Lagergruppe (einer Unterabteilung des NKWD, die für den Kontakt mit den Lagern des Dalstroi verantwortlich war), der Technischen Bergbauaufsicht und der Inspektion für Kesselüberwachung zur Hauptverwaltung der Lager in der Bergbau- und metallurgischen Industrie (GULGMP des NKWD der UdSSR). Nach diesem Zusammenschluss verfügte diese Zentralbehörde über 16 ITL mit einer Gesamtzahl von 156.892 Häftlingen (GARF. F. 9414. Op. 1d. D. 331. L. 54, 55), die in der Förderung von Bunt- und Eisenmetallen, Kohle, Erdöl und Gas eingesetzt wurden.
Am 6. Juli 1942 wurde auf Befehl Nr. 001425 des NKWD die produktionstechnische Abteilung für Brennstoffe der GULGMP aufgelöst, und ihr Personal an die Abteilung für Brennstoffindustrie der GULSchDS übergeben. Die von dieser Abteilung beaufsichtigten großen Lager (WORKUTA-ITL und UCHTA-ISCHMA-ITL) waren schon 1941 an die GULSchDS übergeben worden (Befehl Nr. 0453 des NKWD vom 24.10.41). Die verbliebenen drei Lager, die vorher der UTP des NKWD unterstanden (BUKATSCHATSCHA-ITL, GUSSINOOSERSKER ITL und RAITSCHICHA-ITL), wurden auf Befehl Nr. 0207/215s des NKWD und des Volkskommissariats für Kohleindustrie vom 4. Juni 1942 den entsprechenden lokalen Unterabteilungen des NKWD übergeben. Die Brennstoffabteilung der GULSchDS sowie das WORKUTA-ITL, das UCHTA-ISCHMA-ITL und das INTA-ITL wurden am 5. Oktober 1943 auf Befehl Nr. 0385 des NKWD der GULGMP erneut zurückgegeben.
Am 22. Januar 1946 wurde auf Befehl Nr. 010 des NKWD die Dalstroi-Gruppe des NKWD der UdSSR aus der GULGMP ausgegliedert und dem stellvertretenden Volkskommissar des NKWD direkt unterstellt. Im Mai 1946 wurde innerhalb der GULGMP die Abteilung für Erdöl gegründet (Befehl Nr. 0125 des MWD vom 07.05.46).
Während des Kriegs und sofort nach Kriegsende wurden neben Häftlingen auch andere "Sonderkontingente" in die Lager dieser Zentralbehörde verlegt, die einen bedeutenden Anteil an den Arbeitskräften stellten. So waren zum 1. Januar 1946 118.787 Häftlinge und 69.765 weitere "Sonderkontingente" (11.256 Arbeitssoldaten, 33.709 Sondersiedler, 22.918 bis Kriegsende festgehaltene Häftlinge, 1.882 Kriegsgefangene) registriert (GARF. F. 9414. Op. 1d. D. 447. L. 2).
Von 1948 bis 1953 unterstanden der GULGMP drei Sonderlager des MWD: das MINERALLAGER, das BERGLAGER und das FLUSSLAGER. Die Häftlinge dieser Lager wurden in den Kombinaten von Inta, Norilsk und Workuta der GULGMP eingesetzt. In den Sonderlagern sowie im NORILSKER ITL und WORKUTA-ITL der GULGMP gab es Abteilungen für Verurteilte zu Katorga-Arbeiten.
Am 21. Februar 1947 wurde auf Befehl Nr. 099 des MWD innerhalb der GULGMP die Leitung sämtlicher Affineriewerke des MWD (Krasnojarsk, Swerdlowsk, Nowossibirsk) zusammengeführt. Zum Krasnojarsker Werk gehörte ein ITL.
Am 18. März 1953 wurde gemäß dem Beschluss Nr. 832–370ss des Ministerrates der UdSSR die GULGMP aufgelöst, und ab 26. März desselben Jahres begann die Übergabe sämtlicher Betrieben dieser Zentralbehörde an die einzelnen Ministerien für Metallurgie, Kohle-, Erdöl- und chemische Industrie der UdSSR sowie an das Ministerium für lokale Industrie der RSFSR (Verfügung Nr. 7 MWD vom 26.03.53).
Nach der Auflösung der GULGMP wurden ihre ITL an den GULAG des MJu der UdSSR übergeben und die Sonderlager an die Gefängnisverwaltung des MWD der UdSSR. Für die entsprechenden Betriebe wurden weiterhin Arbeitskräfte auf Vertragsbasis zur Verfügung gestellt. |