Kurzinfo | Per Befehl Nr. 00328 des NKWD vom 27. März 1941 und in Ausführung des Beschlusses des Rates der Volkskommissare der UdSSR und des ZK der KPdSU(B) vom 24. März 1941 gegründet, der dem NKWD der UdSSR die Verantwortung für den Bau von Flughäfen für die Luftstreitkräfte der Roten Armee übertrug.
Innerhalb des NKWD und der NKWD-Verwaltungen in den einzelnen Republiken, Regionen und Gebieten (dort, wo Flughäfen gebaut werden sollten) wurden Verwaltungen (Gruppen) für Flugplatzbau (UAS des NKWD und der NKWD-Verwaltungen) gegründet. Zu den Leitern der Verwaltungen für Flugplatzbau wurden die Leiter des NKWD und der NKWD-Verwaltungen bestellt; gleichzeitig ernannte man sie, dort, wo Flughäfen gebaut wurden, zu Bevollmächtigten des NKWD der UdSSR. Zum 15. Juni 1941 begann der Bau von 254 Flughäfen. Davon befanden sich: in Weißrussland — 61, in der Ukraine — 82, in Moldawien — 8, im Baltikum — 23, im Gebiet Murmansk und Karelien — 10, im Fernen Osten — 19, in Transkaukasien — 10, im Gebiet Leningrad — 12, in den anderen Gebieten Russlands — 29 (GARF. F. 9414. Op. 1. D. 1165. L. 32–44). Laut Mitteilungen von den Baustellen waren einige Flughäfen bereits zum Juli 1941 fertig (Ebenda. D. 1166. L. 182).
Bei den Arbeiten wurden Häftlinge, die man zu Besserungsarbeiten ohne Haft verurteilt hatte, Baubataillone, Kriegsgefangene und Kolchosbauern, die von den lokalen Machtorganen einberufen wurden, eingesetzt. Zum 15. Juni 1941 wurden auf 156 von insgesamt 254 Flughäfen Häftlinge zu Bauarbeiten eingesetzt, auf weiteren 11 kamen Kriegsgefangene zum Einsatz. Insgesamt kamen 199.674 Häftlinge aus Besserungsarbeitskolonien und 44.490 aus Lagerunterabteilungen, 51.920 Verurteilte zu Besserungsarbeiten sowie 16.017 Kriegsgefangene zum Einsatz (Ebenda. D. 1165. L. 32–45). Um die benötigten Arbeitskräfte innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung zu stellen, wurden bedeutende Straßenbauprojekte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben (Befehl Nr. 00328 des NKWD vom 27.03.41).
Für den Bau eines einzelnen Flughafens wurde für das entsprechende Bauobjekt eine Bauverwaltung unter der Zuständigkeit der GUAS eingerichtet. Bei jenen Verwaltungen, die Gefangene zu Arbeiten einsetzten, wurden Lagerpunkte unter der Zuständigkeit der regionalen OITK / UITLK des NKWD bzw. der NKWD-Verwaltung eingerichtet.
In der ganzen Zeit ihres Bestehens waren dieser Zentralbehörde lediglich zwei ITL untergeordnet: das WJASMA-ITL, welches vom 2. Juli 1941 bis zum 14. Februar 1942 Arbeitskräfte für den Bau von Flughäfen in den Gebieten Tambow und Smolensk zur Verfügung stellte, sowie das KASPISCHE ITL, welches am 24. März 1943 per Befehl Nr. 00588 des NKWD eingerichtet wurde und Arbeitskräfte für die Bauverwaltung Nr. 2 der GUAS zur Verfügung stellte (Bau einer Erdölpipeline Machatschkala – Astrachan – Saratow) und auch nach Auflösung der Zentralbehörde weiter bestand.
In den Jahren 1941–1942 war nicht der gesamte Flugplatzbau des NKWD in der GUAS angesiedelt. Einige Arbeiten wurden von Flugplatzeinheiten der GULSchDS ausgeführt (Befehl Nr. 00343 des NKWD vom 02.04.41). Sie wurden per Befehl Nr. 0029 des NKWD vom 8 Januar 1943 an die GUAS übergeben.
Ab Mitte 1942 nahm der Arbeitsumfang im Flugplatzbau ab, und die GUAS wurde auch mit anderen Aufgaben betraut. Als Arbeitskräften wurden freie Arbeiter, Baubataillone, Arbeitskolonnen mit Arbeitssoldaten, Kriegsgefangene sowie ITL- und ITK-Häftlinge (auf Vertragsbasis) verwendet. Bei einigen Bauverwaltungen wurden Prüf- und Filtrationslager eingerichtet.
So wurde per Verfügung Nr. 2286ss des Staatlichen Verteidigungsausschusses vom 11 September 1942 die Zentralbehörde damit beauftragt, im Winter und Frühling 1942–1943 mithilfe von Häftlingen und zwangsweise einberufenen Anwohnern für die Schneebeseitigung auf einigen militärischen Flughäfen zu sorgen. Um einen ständigen Flugverkehr aufrecht zu erhalten, wurden angewiesen, sämtliche dafür notwendigen Häftlinge von anderen Arbeiten abzuziehen (Befehl Nr. 002026 des NKWD vom 19.09.42). Für den Wiederaufbau einer Werkhalle für Ammoniaksynthese, starke und schwache Salpetersäure des Chemischen Kombinats Stalinogorsk (heute: Nowomoskowsk) im Sommer 1942 wurde die erste Sonderbauverwaltung der GUAS des NKWD eingerichtet (Befehl Nr. 001824 des NKWD vom 27.08.42). Neben freien Arbeitern kamen auch Häftlinge des Stalinogorsker Prüf- und Filtrationslagers zum Einsatz. Nach Abschluss der Arbeiten wurde die Verwaltung für Wiederaufbauarbeiten in der Erdölindustrie nach Grosny verlegt. In den Jahren 1943–1945 wurden, hauptsächlich auf der Basis der Verwaltungen für Flugplatzbau, in zahlreichen Gebieten ähnliche Bauverwaltungen eingerichtet, die beim Bau und Wiederaufbau von Flugplätzen auf befreitem Territorium, im Wohnungs- und Industriebau, im Straßenbau in Aserbaidschan u.a. eingesetzt wurden (z.B. wurde von einer das Denkmal zum 1.000-jährigen Bestehen Russlands in Nowgorod wiederaufgebaut).
Per Befehl Nr. 025/1s des NKWD und NKSPTP vom 13. Februar 1946 wurden die GUAS und sämtliche Bauverwaltungen an das (in Ausführung des Beschlusses Nr. 239 des Rates der Volkskommissare der UdSSR vom 28. Januar 1946) wiedergegründete Volkskommissariat für den Bau von Betrieben der Schwerindustrie übergeben. Die Bauverwaltungen wurden mitsamt ihren freien Arbeitern, dem angestellten ingenieur-technischen Personal sowie ihren Ausrüstungen, Fahrzeugen und Baustoffen übergeben. Der Personalbestand der ITL, Prüf- und Filtrationslager, der Kriegsgefangenenlager, das Lagervermögen, die Hilfswirtschaften der Lager und Kolonien (mit Ausnahme der Fischwirtschaft des KaspiLag) wurden nicht übergeben. |