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Bemerkenswert ist ein Vergleich der zwei handschriftlichen Kopien der Todesurkunden.
Die erste Todesurkunde macht falsche Angeban zu Todesdatum und -ursache. Solche Todesurkunden wurden den Verwandten von Erschossenen landesweit auf spezielle und offizielle Weisung der Staatsorgane ausgestellt, und zwar in der Zeit der Massenrehabilitierungen unter Chruschtschow. Auch die Formulierung "Verurteilt zu zehn Jahren ohne Recht auf Briefwechsel" war in Wahrheit ein Todesurteil.
In der zweiten Todesurkunde finden sich die richtigen Angaben zur Todesursache "Erschossen", zum Ort "Moskau" und zum Zeitpunkt "08.12.1937".
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04.10.1904 | In Bendzin (Wojewodschaft Katowice, heute Schlesien) geboren.
Mitglied der Kommunistischen Partei Polens. | Seit 1919 | Mitglied der Kommunistischen Partei Russlands (RKP (B)). | 1936 | Verhaftung des Bruders Abram. Daraufhin wird Dawid Rosenbljum nach Nowossibirsk verbannt. Arbeitet als Dozent für politische Ökonomie am Institut für Volkswirtschaft in Nowossibirsk. | 10.09.1937 | Verhaftung in Moskau. | 01.12.1937 | Verurteilung durch eine so genannte "Dwoika" (Kommission des NKWD und der Staatsanwaltschaft) nach dem so genannten Buchstabenparagraphen KRD (konterrevolutionäre Tätigkeit) zum Tod durch Erschießen. | 08.12.1937 | Hinrichtung in Moskau. | 18.08.1960 | Rehabilitierung. |
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