22.02.1934 | Verhaftung. Sein Verfahren läuft in der Sammelklage "Slawistenprozess" oder Prozess gegen die RNP (Russische Nationalpartei). Bekennt sich nicht schuldig. Verurteilung nach Artikel 58-7 und 11 (Beteiligung und Anführer einer konterrevolutionären terroristischen Organisation). Zunächst Todesstrafe, später Abmilderung auf zehn Jahre Lagerhaft in einem ITL (Besserungsarbeitslager). |